Verordnungen wie auch Rezepte sind nur nach vorheriger Untersuchung und Diagnostik möglich bzw. durch Nachweis von Diagnostik bei Kollegen (Arztbriefe, Befundberichte, Medikamentenplan etc.). Bei Neupatientinnen und -patienten ist grundsätzlich vor Ausstellung einer Verordnung eine Vorstellung in meiner Sprechstunde zwingend notwendig.
https://www.kbv.de/html/erezept.php
Dies ist zu Ihrer Sicherheit und auch aus haftungsrechtlichen Gründen unabdingbar. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!